Trocken Rocken Mit Dogs & Dolls Trock`n Roll Band / Ramona & Peter - Psychologische Suchtberater/in
Alkohol im Strassenverkehr
Viele halten sich auch nach mehreren Gläsern Bier oder Wein noch für »nüchtern«, also fahrtüchtig,
und setzen sich hinters Steuer. In Wirklichkeit gefährden sie ihr eigenes und das Leben anderer
Menschen.
Wer mit 0,5 Promille und mehr am Strassenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig.
Bereits ab 0,2 Promille sind Sehfähigkeit, Bewegungskoordination und die Leistungen von Gehör
und Geruchssinn beeinträchtigt. Ab ca. 0,5 Promille reagiert man langsamer, Geschwindigkeiten
werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht. Bei etwa 0,8 Promille sind alle
Reaktionen deutlich verlangsamt, wie etwa nach einer durchwachten Nacht.
Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist das Autofahren seit dem 1. April 2001 eine
Ordnungswidrigkeit, die mit 500,- DM Geldbuße, mit mindestens 4 Punkten im Flensburger
Verkehrszentralregister und mit einem Fahrverbot bestraft wird. Kommt es zu einem Unfall, sind die
Konsequenzen weitreichend. Man hat eine Straftat begangen und wird z.B. wegen fahrlässiger
Körperverletzung angezeigt und bestraft. Der Versicherungsschutz von Autohaftpflicht- und
Kaskoversicherung, privater Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft erlischt teilweise
oderganz. Hat der Unfallverursacher Alkohol getrunken, kann bereits ein Promillewert von 0,3 Folgen
haben.
Auch für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen kann Alkoholkonsum negative rechtliche Folgen
haben und Probleme mit dem Versicherungsschutz bedeuten.
Auf dem Fahrrad droht ab 1,6 Promille u. a. der Entzug des Führerscheins.
Erfreulicherweise ist die Zahl der Alkoholunfälle (Unfälle bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter
unter Alkoholeinfluss stand) rückläufig und hat sich seit 1975 nahezu halbiert.
Dennoch genügt eine einzige Zahl, um das Problem Alkohol im Verkehr bedrückend deutlich zu
machen: 1.114 Menschen verloren 1999 bei Alkoholunfällen ihr Leben.
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 bis 2,0 Promille (je nach Bundesland) erfolgt eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer
Alkoholmissbrauch vorliegt; nur Menschen, die ständig zuviel trinken, können derart alkoholisiert
noch ein Auto steuern bzw. dies versuchen. Wer die Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, ist zur
MPU verpflichtet und trägt alle damit verbundenen Kosten.
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© Copyright Ramona & Peter - Trock`n Roll Band | Letzte Änderung: 21.06.2016